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Schulordnung

Für ein erfolgreiches Zusammenleben und –arbeiten ist die Umsetzung der Schulordnung und der Verhaltensvereinbarungen unumgänglich.

 

Vor dem Unterricht:

  • Anwesenheit in der Schule um 07:45 Uhr.
  • Wenn SchülerInnen nicht am Unterricht teilnehmen können, muss dies von den Erziehungsberechtigten VOR Unterrichtsbeginn gemeldet werden (Anruf in der Direktion unter der Telefonnummer 02613/80282, ab 7.45 Uhr). Dem/der KlassenvorstandIn muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
  • Das Fernbleiben von Schulveranstaltungen jeglicher Art ist nur mit ärztlichem Attest zulässig.
  • Die SchülerInnen kommen angemessen gekleidet zum Unterricht und zu Schulveranstaltungen.
  • Die Regeln für die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Ernährung und Haushalt und Technik und Design werden in den jeweiligen Unterrichtsstunden genau besprochen und sind einzuhalten.
  • Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe aufbewahrt werden.
  • Das Betreten der Klassenzimmer ist nur mit Hausschuhen (mit Sohle, rutschfest, in ordentlichem Zustand) erlaubt.
  • Rennen auf dem Gang ist aufgrund der Verletzungsgefahr zu unterlassen.
  • Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden und/oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Handys werden am Beginn der Stunde bei der Lehrkraft abgegeben und sicher verwahrt. Die SchülerInnen erhalten diese am Ende der letzten Unterrichtstunde zurück und dürfen sie erst außerhalb des Schulgebäudes in Betrieb nehmen.
  • Kaugummi und Glas-/Dosengetränke sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sind – einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel - schonend zu behandeln.
  • Das Öffnen der Fenster erfolgt nur auf Anweisung einer Lehrkraft.
  • Der Religionsunterricht ist keine HÜ-Stunde für SchülerInnen, die davon abgemeldet sind.

 

Im Unterricht:

  • Die SchülerInnen sind um 8.00 Uhr vorbereitet in ihren jeweiligen Klassen (Unterrichtsmaterialien müssen für die ersten beiden Unterrichtsstunden um 8.00 Uhr bereit liegen, danach in den Pausen vorbereitet werden).
  • Pünktlichkeit, Mitnahme von Unterrichtsmaterialien, aktive Mitarbeit und termingerechtes Arbeiten sind Pflichten der SchülerInnen.
  • Der Gebrauch von Medien (IPad, Laptop) ist nur im Unterricht und nach ausdrücklicher Absprache mit der Lehrkraft gestattet. Dass die Medien aufgeladen und einsatzbereit sind, liegt in der Verantwortlichkeit der SchülerInnen.
  • Essen ist während dem Unterricht nicht erlaubt, das Trinken von Wasser ist gestattet (Flaschen in der Schultasche aufbewahren).
  • Verlässt ein/e SchülerIn während des Unterrichts das Schulgebäude, müssen die Lehrpersonen im Vorhinein von den Erziehungsberechtigten darüber informiert worden sein.
  • Den Anweisungen des Lehrpersonals ist nicht nur während der Unterrichtseinheiten, sondern auch in den Pausen Folge zu leisten.
  • Die Pausen verbringen die SchülerInnen ausnahmslos in den von Lehrpersonen beaufsichtigten Schulbereichen.
  • Die Pausen werden für die Jause, Toilettenbesuche und die Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde genutzt.
  • Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort und nach ihrer Benutzung sofort wieder zu verlassen. Essen in die Toiletten mitzubringen ist untersagt.
  • Die WC-Anlagen müssen sauber gehalten werden.
  • Anfallender Müll muss in den aufgestellten Müllbehältern entsorgt werden (Mülltrennung!).
  • Andere Klassen- und Sonderräume (Turnsaal, Informatikraum usw.) dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson aufgesucht werden. Dies gilt auch in den Pausen!
  • Gewaltanwendung, Diebstähle, Nötigungen usw. in jeglicher Form werden von der Schulgemeinschaft in keiner Weise geduldet und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
  • Die SchülerInnen gehen von und zur Garderobe ausschließlich über die Hauptstiege! Ausnahme: Turnunterricht in Begleitung einer Lehrperson.

Nach dem Unterricht:

  • Nach Unterrichtsende sind die Sessel hochzustellen, das Active Board abzuschalten und grobe Verunreinigungen des Arbeitsplatzes bzw. des Bodens zu beseitigen. Das Bankfach ist am Ende des Unterrichtstages zu leeren.
  • Nach dem Unterricht ist das Schulgebäude bzw. das Schulgelände unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.
  • Die Beaufsichtigung der SchülerInnen endet nach dem Unterrichtsschluss bei Verlassen des Schulgebäudes.
  • Die SchülerInnen, die zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, begeben sich nach Unterrichtsende sofort zu den FreizeitpädagogInnen in ihren Gruppenraum (die jeweils erforderlichen Unterrichtsmaterialien sind mitzubringen!)
  • Sollten SchülerInnen fallweise nicht an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, müssen die FreizeitpädagogInnen im Vorhinein schriftlich davon verständigt und das Mittagessen beim Schulwart abbestellt werden.

 

Die Schulordnung beruht auf entsprechenden Paragraphen des Schulunterrichtsgesetzes und den Grundsätzen der pädagogischen Leitvorstellungen der MS Deutschkreutz. Sie wurde im Schulforum einvernehmlich bestätigt und ist bis auf Widerruf verbindlich.

 

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 Aus dem Schulunterrichtsgesetz:

§1. (1) Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.

(2) Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse in der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.


 

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